Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion erkennt die von
Herrn Dr. Bernd Ellerhorst errichtete Stiftung
Dr. Ellerhorst Stiftung
mit Sitz in Trier an.
Es handelt sich um eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Die Anerkennung erfolgt aufgrund des § 80 des BGB und § 6 Abs. 1 i. V. m.,
§ 4 Abs. 1 des Landesstiftungsgesetzes Rheinland-Pfalz .
Stiftungsgrund:
Die Dr. Ellerhorst Stiftung setzt sich für die Förderung des Gesundheitswesens,
insbesondere in Entwicklungsländern, ein.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt in Südamerika
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